Die DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ stellt Anforderungen an den Schallschutz in Gebäuden aus öffentlich-rechtlicher Sicht, um sicherzustellen, dass die Bewohner der Gebäude keinen Schaden an Leben und Gesundheit erleiden und vor unzumutbaren Belästigungen geschützt sind. Außerdem regelt die Norm die verschiedenen Nachweisverfahren für den Schallschutz im Baugenehmigungsverfahren.